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Via
XX Settembre, 36/11 - 16121 Génova
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Tel.
und fax +39 10 580402 (6 Linien mit automatischer Suche)
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Die
zwanzigjährige Erfahrung unserer Büros zu Ihrer Verfügung.
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Unternehmen:
Kreditwiedererlangung
auf dem ganzen italienischen Gebiet mit zwanzigjähriger Erfahrung auch in
der Wiedererlangung von Verbrauchskredite und der von den Banken und Finanzierungsvermittlern
gewährten Finanzierungen, von Leasing und Factoring. Handelsverträge und
deren Abwicklungen: Zwangserfüllung, Auflösung, Schadenersatz. Abtretung,
Kauf und Vermietung von Betriebe in Franchising und weiteres. |
Insolvenzverfahren
und andere Konkursverfahren: Rechtshilfe
für den Unternehmer oder das Unternehmen bei Insolvenzverfahren und/oder
Anmeldungen. Rechtshilfe und Anlegung bei Forderungen von aussergerichtlichen
und präventiven Konkursvergleiche mit den Gläubigern. Kreditwahrung gegenüber
den Konkursverfahren. Verteidigung der Widerrufhandlungen.. |
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Firmen:
Rechtshilfe bei der Gründung von neuen Firmen und bei der Ausarbeitung der
Statuten. Streitfragen zwischen Gesellschaftern oder zwischen den Gesellschaftern
und der Firma. Schiedsgerichtsverfahren. Ankauf und Abtretung von Mehr-
und Minderheitsbeteiligungen von Firmen. Fusionierungen, Teilungen und Liquidationen
von Firmen. |
Haftpflicht
bei gesetzwidrigen Handlungen:
Schadenersatz
bei Verletzungen infolge eines Strassenunfalles, eines Betriebsunfalles
oder anderes. Strassenverkehrsordnung, Ausarbeitung der Rekurse gegen Strafen,
vorübergehender Entzug des Führerscheins und weiteres. |
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Nachlässe:
Ausarbeitung
der Testamente. Erbschaften und Streitfragen der Erben. Erbschatfsteilungen.
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Eigentum
und Vermietungen:
Ausarbeitung der Industrie-, Handels,- Hausverträge, Kündigung bei Vermietungsende,
Zwangskündigungen wegen Vermietungsende oder wegen Säumigkeit, Eigentums-
und Besitzwahrung, Streitfragen der Miteigentümer. |
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Familie:
Familiennamens.
Heirat, Trennung und Scheidung und besondere Beachtung der Probleme hinsichtlich
der Sicherheit und Anvertraung der Kinder, Einhaltung der zugeteilten Besuchstage.
All dies auch im Ausland, auch wenn das Kind zu einem späteren Zeitpunkt
gegen den Willen des nicht zuständigen Elternteils ins Ausland gebracht
wurde. Verfahren bezüglich der Internationalen Abkommen mit dem Beistand
des Justizministeriums, Unterhaltungsgeld für den Ehepartner. Ausarbeitung
der Geldvereinbarungen zwischen den Ehepartnern. Adoption. Unser Büro ist
Mitglied des Aiaf. |
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| Der vorliegende Site im Internet verletzt keinesfalls die für dieses Fachgebiet vorgesehenen Verpflichtungen über die "Werbeuntersagung", da derselbe nur Informationen über die interne Organisation des Büros und über die neuen, professionellen Beziehungsmöglichkeiten mit der Kundschaft gibt. Er entspricht also nicht den kaufmännischen Kriterien die gegensätzlich zum Ansehen des Berufes und der Vertrauensbeziehung wirken. Es handelt sich um eine konkrete Anwendung, im gerichtlichen Gebiet, der neuen Informatik-Technologien und der neuesten Verbindungsmitteln damit wir unsere Rechtshilfe ohne Grenze, mit Kompetenz und Professionalität anbieten können. | ||